Der Verordnungsweg - Viel einfacher als Sie denken
Bei behandlungsbedürftiger Indikation werden die Therapiekosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Ab 18 Jahren muss ein Eigenanteil geleistet werden (10 % des jeweiligen Kassensatzes + 10 € pro Verordnung) , es sei denn, es liegt eine Gebührenbefreiung vor.
Eine Heilmittelverordnung können je nach Störungsbild folgende Ärzte ausstellen:
- Allgemeinmediziner
- Kinderärtzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Hals-Nasen-OhrenÄrzte
- Phoniater / Pädaudiologen
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte